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Image Rights & Licensing

Bildrechte & Lizenzierung · klare Nutzungsrechte · transparente Standardpreise · Lizenzierung je Bild-ID

Bilder lizenzieren und Nutzungsrechte sicher erwerben

Du möchtest ein Produktbild, Stickerei-Foto oder Motivbild von stickerei.com für deine Website, deinen Onlineshop, Social Media, eine Printpublikation oder eine Werbekampagne verwenden? Auf dieser Seite erfährst du, welche Bildlizenzen erhältlich sind, welche Rechte eine Lizenz umfasst und wie du die passende Nutzungserlaubnis anfragst.

Die Gudwak GmbH, Betreiberin von stickerei.com, bietet ausgewähltes Bildmaterial als digitales Lizenzprodukt an, soweit sie die dafür erforderlichen Rechte nachweisbar einräumen kann. Du kaufst dabei weder das Eigentum an der Datei noch das Urheberrecht, sondern ein inhaltlich, zeitlich, räumlich und medial klar beschriebenes Nutzungsrecht.

Wichtig: Ein Bild ist nicht frei verwendbar, nur weil es auf stickerei.com, in Google Bilder, in sozialen Netzwerken oder in einer Suchmaschine sichtbar ist. Insbesondere Download, Screenshot, Kopie, erneuter Upload, Bearbeitung oder Veröffentlichung benötigen eine Lizenz oder eine gesetzliche Erlaubnis. Das bloße Setzen eines Links oder technisch unverändertes Framing kann unionsrechtlich anders zu beurteilen sein; technische Zugangsbeschränkungen und Schutzmaßnahmen dürfen jedoch nicht umgangen werden.

Welche Bilder können lizenziert werden?

Lizenzierbar sind ausschließlich Bilder, die von uns ausdrücklich als „lizenzierbar“ ausgewiesen werden oder für die wir dir ein konkretes Lizenzangebot übermitteln. Dazu können professionelle Produktaufnahmen, Detailbilder, Freisteller, Anwendungsbilder sowie Darstellungen von Stickereien, Textilien, Kappen, Mützen, Patches, Handtüchern und weiteren veredelbaren Artikeln gehören.

Wir lizenzieren nur Bildmaterial, für das wir nach unserer Rechteprüfung die angebotenen Nutzungsbefugnisse einräumen können. Die bloße Anzeige eines Bildes stellt noch kein Lizenzangebot und keine Nutzungserlaubnis dar.

Nicht automatisch mitlizenziert

  • Kundenlogos und Kundendesigns

    Individuelle Logos, Wappen und Motive bleiben den jeweiligen Rechteinhabern zugeordnet.

  • Marken und Produktdesigns

    Erkennbare Kennzeichen, Designs und Produktgestaltungen Dritter sind nicht automatisch umfasst.

  • Hersteller- und Agenturbilder

    Fremdes Bildmaterial wird nur lizenziert, wenn die erforderlichen Rechte nachweisbar vorliegen.

  • Personen und Aufnahmeorte

    Persönlichkeits-, Model- oder sonstige Freigaben gelten nur bei ausdrücklicher Bestätigung.

  • Stickmotive, Schriften und Kunstwerke

    Eigenständige Rechte Dritter bleiben vom Erwerb einer Bildlizenz unberührt.

Welche Rechte ein Bild tatsächlich schützen

Ein Bild kann mehrere Schutzrechte gleichzeitig berühren

Je nach Entstehung können mehrere Rechte nebeneinander bestehen. Fotografien können als Lichtbildwerke urheberrechtlich geschützt sein und genießen in Österreich regelmäßig zusätzlich den Leistungsschutz für Lichtbilder. Auch Auswahl, Bildaufbau, Retusche, Composing, Grafikelemente, Marken, Designs, Datenbanken und die konkrete Produktdarstellung können eigenständige Rechte berühren.

  • Fotografie

    Urheberrecht und/oder Leistungsschutzrecht des Lichtbildherstellers.

  • Bearbeitung und Gestaltung

    Rechte an menschlich geschaffenen, individuell gestalteten Bestandteilen.

  • Abgebildete Personen

    Bildnisschutz, Datenschutz und vereinbarte Model-Releases.

  • Produkte, Logos und Motive

    Marken-, Design-, Urheber- und Kundenrechte.

  • Datei und Metadaten

    Vertragliche Nutzungsbedingungen, Rechteinformationen und technische Schutzmerkmale.

Vor jeder Lizenzierung prüfen wir die Rechtekette des konkreten Bildes. Eine Lizenzbestätigung nennt die Bild-ID, die einräumbaren Rechte und bekannte Einschränkungen. Bei rein maschinell erzeugten Bestandteilen wird kein urheberrechtlicher Schutz zugesichert, der nach dem anwendbaren Recht nicht besteht.

Bildlizenzen für Web, Social Media, Print und Werbung

Der benötigte Lizenzumfang hängt davon ab, wo, wie lange, in welchem Gebiet und zu welchem Zweck das Bild eingesetzt wird. Wir erstellen deshalb ein Angebot, das zu deinem Projekt passt und die erlaubte Nutzung eindeutig festhält.

LizenzbereichTypische VerwendungIm Auftrag festzulegen
Online & Social MediaWebsite, Onlineshop, Blog, Newsletter, organische Social-Media-BeiträgeDomains, Konten, Laufzeit, Region und Reichweite
Redaktion & PRFachartikel, Pressearbeit, Unternehmenspublikationen und redaktionelle BeiträgeMedium, Ausgabe, Sprache, Auflage und Veröffentlichungsgebiet
Print & GeschäftsausstattungFlyer, Broschüren, Kataloge, Präsentationen, Messedisplays und VerkaufsunterlagenAuflage, Format, Verwendungsdauer und Verbreitungsgebiet
Werbung & KampagnenBezahlte Onlineanzeigen, Social Ads, Banner, Plakate, POS und KampagnenmotiveWerbekanäle, Budget-/Reichweitenrahmen, Laufzeit und Region
Erweiterte oder exklusive LizenzVerpackungen, Apps, Templates, Merchandising, größere Kampagnen oder vereinbarte ExklusivitätProduktbezug, Stückzahl, Unterlizenzierung, Exklusivität und ausgeschlossene Branchen

Entscheidend ist immer die individuelle Lizenzbestätigung. Eine der oben genannten Kategorien allein räumt noch keine Rechte ein. Nicht ausdrücklich übertragene Rechte bleiben bei der jeweiligen Rechteinhaberin oder dem jeweiligen Rechteinhaber.

Standardpreise für Bildlizenzen

Die folgenden Preise gelten je einzelner Bild-ID für die genau beschriebene Standardnutzung, sofern das Bild von uns dafür freigegeben wird. Sie bilden unsere regulären, vor der Nutzung angebotenen Lizenzentgelte ab. Abweichende Rechte, Reichweiten oder Exklusivität werden individuell kalkuliert.

Standardlizenz je BildEnthaltener NutzungsumfangNettoBrutto AT
Web BasisEine benannte Domain, DACH, 12 Monate, redaktionelle und kommerzielle Website-Nutzung; ohne Social Media und bezahlte Werbung590,00 €708,00 €
Web & Organic SocialEine benannte Domain und bis zu drei benannte Unternehmensprofile, DACH, 12 Monate; ohne bezahlte Anzeigen890,00 €1.068,00 €
Redaktion & PREine Publikation oder Pressemaßnahme einschließlich zugehörigem Onlinearchiv, DACH, 12 Monate; ohne Produktwerbung690,00 €828,00 €
Print MarketingEine Ausgabe bis 10.000 Exemplare, DACH; Flyer, Broschüre, Katalog oder Verkaufsunterlage, ohne Verpackung990,00 €1.188,00 €
Paid AdvertisingEine benannte Kampagne, DACH, drei Monate, bis 500.000 bezahlte Impressionen einschließlich Kampagnen-Landingpage1.490,00 €1.788,00 €
Multichannel KampagneEine Domain, bis zu drei Unternehmensprofile, Print bis 25.000 Exemplare und bezahlte Werbung bis 1 Mio. Impressionen; DACH, zwölf Monate, Paid Ads sechs Monate2.490,00 €2.988,00 €
Verpackung & MerchandisingProduktverpackung, Handelsware, Print-on-Demand oder verkaufsfähiges Produkt; Stückzahl, Gebiet und Vertrieb werden einzeln festgelegtab 3.900,00 €ab 4.680,00 €
Exklusive LizenzBranchen-, medien- oder gebietsbezogene Exklusivität nach Prüfung bestehender Lizenzen und eigener weiterer Nutzungab 9.900,00 €ab 11.880,00 €

Erweiterungen der Standardlizenz

  • EU statt DACH

    Zuzüglich 50 % des jeweiligen Basispreises.

  • Weltweite Nutzung

    Zuzüglich 100 % des jeweiligen Basispreises.

  • Weitere zwölf Monate

    Zuzüglich 75 % des jeweiligen Basispreises.

  • Weitere Domain, Marke oder Kampagne

    Jeweils zuzüglich 50 % des Basispreises.

  • Ohne sichtbaren Bildnachweis

    Zuzüglich 50 %, mindestens 290,00 € netto je Bild.

  • Bearbeitung oder Composing

    Zuzüglich 50 %, mindestens 390,00 € netto je Bild.

Mehrere zutreffende Erweiterungen werden zusammengerechnet. Höhere Auflagen, Reichweiten, Werbebudgets, verbundene Unternehmen, Unterlizenzierungen, Templates, Datensätze sowie KI-/ML-Nutzungen benötigen ein individuelles Angebot. Ein Preisnachlass oder eine Bündelung gilt nur, wenn sie in der Lizenzbestätigung ausdrücklich genannt ist.

Keine nachträgliche Zwangslizenz: Die Preisliste erlaubt keine Nutzung ohne vorherigen Vertrag. Eine unbefugte Verwendung wird durch nachträgliche Zahlung nicht automatisch rechtmäßig. Gesetzliche Ansprüche werden nach dem anwendbaren Recht und den Umständen des Einzelfalls beurteilt; die Preisliste dokumentiert unsere regulären Entgelte für vergleichbare Vorablizenzen.

Die Bruttopreise enthalten 20 % österreichische Umsatzsteuer. Bei Verbraucherverträgen mit abweichender umsatzsteuerlicher Behandlung wird der verbindliche Gesamtpreis einschließlich aller Steuern vor Abgabe der Bestellung ausgewiesen.

So kannst du eine Bildlizenz erwerben

  1. Bild eindeutig nennen

    Sende uns die Bild-URL, den Dateinamen, die Bild-ID oder einen Screenshot der Seite, auf der das gewünschte Bild angezeigt wird.

  2. Nutzung beschreiben

    Nenne Verwendungszweck, Medien, Domains oder Social-Media-Konten, Veröffentlichungsgebiet, Laufzeit, geplante Auflage und gewünschte Bearbeitungen.

  3. Lizenzangebot erhalten

    Wir prüfen die Rechtekette und übermitteln dir ein Angebot mit Bild-ID, Lizenzumfang, Lizenzgebiet, Laufzeit, Bildnachweis, Dateiformat, Preis und der maßgeblichen Fassung dieser Lizenzbedingungen.

  4. Lizenz bestätigen und bezahlen

    Der Lizenzvertrag kommt durch unsere Bestätigung in Textform oder über den vorgesehenen Bestellprozess zustande.

  5. Lizenzdatei rechtmäßig nutzen

    Nach vollständiger Zahlung erhältst du die freigegebene Datei und die für dein Projekt maßgebliche Lizenzbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger. Bewahre diese Bestätigung gemeinsam mit Rechnung und Bild-ID auf.

Für eine schnelle Prüfung: Je genauer du den geplanten Einsatz beschreibst, desto präziser können wir die benötigten Bildrechte und den Lizenzpreis festlegen.

Jetzt Bildlizenz anfragen

Was du mit einer Lizenz erhältst

  • Nachvollziehbare Nutzungsrechte

    Für die ausdrücklich vereinbarten Medien und Verwendungszwecke.

  • Definierte Laufzeit und Region

    Ein klarer räumlicher und zeitlicher Umfang statt unbestimmter Pauschalrechte.

  • Festgelegte Bildbearbeitung

    Bearbeitungsrechte werden passend zum konkreten Projekt bestätigt.

  • Verbindliche Credit Line

    Ein eindeutiger Bildnachweis für die lizenzierte Veröffentlichung.

  • Dokumentierte Lizenzbestätigung

    Mit Bild-ID, Nutzungsumfang, Preis und maßgeblicher Vertragsfassung.

Was du nicht automatisch erwirbst

  • Kein Eigentum an der Bilddatei

    Die Lizenz überträgt ausschließlich den bestätigten Nutzungsumfang.

  • Keine automatische Exklusivität

    Ein ausschließliches Nutzungsrecht muss ausdrücklich vereinbart werden.

  • Keine Weitergabe

    Übertragung und Unterlizenzierung sind ohne Bestätigung ausgeschlossen.

  • Kein Weiterverkauf

    Die Datei darf nicht als Stockbild, Template oder Download angeboten werden.

  • Keine fremden Zusatzrechte

    Marken-, Design- und Persönlichkeitsrechte Dritter bleiben unberührt.

Bildnachweis und Copyright-Vermerk

Sofern die Lizenzbestätigung oder die eingebetteten Bildmetadaten keinen abweichenden Nachweis nennen, lautet die Credit Line:

© Gudwak GmbH / stickerei.com

Der Bildnachweis ist gut lesbar am Bild, unmittelbar daneben oder in einem eindeutig zuordenbaren Bildnachweis anzubringen. Bei digitaler Nutzung soll er – soweit technisch und gestalterisch zumutbar – mit dieser Seite verlinkt werden. Enthält die Lizenzdatei einen abweichenden Urheber-, Fotografen- oder Agenturnachweis, ist dieser konkrete Nachweis vorrangig.

KI-generierte und digital bearbeitete Bilder

Transparenz, Herkunft und tatsächlich einräumbare Rechte

Ein Teil des Bildmaterials kann mithilfe generativer KI erstellt, erweitert oder bearbeitet worden sein. Solche Inhalte versehen wir – abhängig von Entstehung, Inhalt und rechtlicher Rolle – mit maschinenlesbaren Herkunftsangaben, IPTC/XMP Digital Source Type und nach Möglichkeit Content Credentials.

Ab 2. August 2026 gelten die einschlägigen Transparenzpflichten aus Art. 50 der EU-KI-Verordnung. Ob zusätzlich zur maschinenlesbaren Markierung eine sichtbare Offenlegung erforderlich ist, hängt insbesondere davon ab, ob das konkrete Bild als Deepfake oder als bestimmter veröffentlichter KI-Inhalt einzustufen ist und ob eine gesetzliche Ausnahme greift. Eine vorhandene gesetzliche Kennzeichnung darf durch die Lizenznehmerin oder den Lizenznehmer nicht entfernt oder verfälscht werden.

Bei KI-unterstütztem Bildmaterial umfasst die Lizenz ausschließlich jene Rechte und vertraglichen Nutzungsbefugnisse, die wir im konkreten Fall wirksam einräumen können. Rein maschinell erzeugte Bestandteile können mangels menschlicher persönlicher geistiger Schöpfung ohne urheberrechtlichen Schutz sein. Schutzfähig bleiben können insbesondere menschlich gestaltete Auswahl, Anordnung, Bildkomposition, Retusche, Composings und weitere eigenständige Bestandteile. Exklusivität wird deshalb nur nach dokumentierter Einzelfallprüfung ausdrücklich zugesichert.

Die Lizenz berechtigt nicht dazu, ein digital erzeugtes oder bearbeitetes Bild als dokumentarische Aufnahme eines tatsächlich ausgeführten Kundenauftrags, einer realen Person oder eines realen Ereignisses auszugeben, wenn dies nicht den Tatsachen entspricht.

Metadaten, Herkunftsnachweis und Schutz vor unbefugter Nutzung

Rechteinformationen bleiben mit dem Bild verbunden

Bilddateien und Vorschaubilder können mit IPTC/XMP-Rechteinformationen, eindeutigen Bild-IDs, digitalen Fingerprints, Wasserzeichen oder Content Credentials versehen sein. Diese Angaben unterstützen die Zuordnung, Lizenzverwaltung und Dokumentation der Rechtekette.

Copyright-Vermerke, Credit Lines, Bild-IDs, Wasserzeichen, Rechteinformationen und sonstige Schutzmerkmale dürfen nicht entfernt, verdeckt, verfälscht oder umgangen werden, soweit dies nicht ausdrücklich in der Lizenz erlaubt oder gesetzlich zwingend zulässig ist.

Rechtevorbehalt nach § 42h Abs. 6 UrhG: Soweit dieser Vorbehalt gesetzlich wirksam erklärt werden kann, werden Vervielfältigungen für Text und Data Mining, Datensatzaufbau sowie Training, Testen oder Weiterentwickeln von KI- und Machine-Learning-Systemen ausdrücklich untersagt. Ausgenommen bleibt ausschließlich die technisch erforderliche Indexierung durch allgemeine öffentlich zugängliche Suchmaschinen zum Auffinden der jeweiligen Bild-URL. Zwingende gesetzliche Erlaubnisse, insbesondere für begünstigte Forschungseinrichtungen und Kulturerbe-Einrichtungen, bleiben unberührt.

Bei online zugänglichen Werken wird dieser Nutzungsvorbehalt zusätzlich maschinenlesbar auf Datei- und Auslieferungsebene erklärt. Der sichtbare Hinweis auf dieser Seite ersetzt diese technische Umsetzung nicht.

Lizenzbedingungen für Bildmaterial von stickerei.com

Vertragsfassung BL-AT-2026-07-27-v2.1: Die folgenden Bedingungen werden nur Bestandteil eines Lizenzvertrags, wenn sie vor Vertragsabschluss wirksam einbezogen werden. Gegenüber Personen ohne Lizenzvertrag entstehen daraus keine Vertragsstrafen oder automatischen Zahlungspflichten; dort gelten ausschließlich die gesetzlichen Ansprüche.

1. Geltungsbereich und Lizenzgeberin

Diese Lizenzbedingungen gelten für den entgeltlichen oder unentgeltlichen Erwerb von Nutzungsrechten an ausdrücklich bezeichnetem Bildmaterial durch die Gudwak GmbH, Fornacherstraße 25, 4890 Frankenmarkt, Österreich, Betreiberin von stickerei.com. Sie ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: individuelle Lizenzbestätigung, diese Lizenzbedingungen, allgemeine AGB.

2. Vertragsgegenstand und Bild-ID

Vertragsgegenstand sind ausschließlich die in der Lizenzbestätigung mit dauerhafter Bild-ID, Vorschaubild oder Dateibezeichnung eindeutig identifizierten Dateien. Ähnliche Bilder, Varianten, Ausschnitte, Rohdateien, Ebenendateien und höher aufgelöste Masterdateien sind nur umfasst, wenn sie ausdrücklich genannt werden.

3. Vertragsschluss und Dokumentation

Die Darstellung von Bildern, Preisen und Lizenzmöglichkeiten ist eine Aufforderung zur Abgabe einer Anfrage oder Bestellung. Ein Lizenzvertrag kommt erst durch unsere ausdrückliche Annahme, eine Lizenzbestätigung in Textform oder den Abschluss des vorgesehenen Bestellprozesses zustande. Die Lizenzbestätigung wird gemeinsam mit der bei Vertragsschluss geltenden Fassung dieser Bedingungen auf einem dauerhaften Datenträger bereitgestellt.

4. Beginn der Nutzungsrechte

Die vereinbarten Nutzungsrechte entstehen erst nach vollständiger Zahlung des Gesamtpreises und nur im bestätigten Umfang für die namentlich bezeichnete Lizenznehmerin oder den namentlich bezeichneten Lizenznehmer. Eine Nutzung vor diesem Zeitpunkt ist nur mit unserer ausdrücklichen Freigabe in Textform erlaubt.

5. Umfang der Rechteeinräumung

Sofern die Lizenzbestätigung nichts anderes bestimmt, wird ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht eingeräumt. Es gilt ausschließlich für den bestätigten Zweck, die genannten Medien, Domains, Konten, Marken, Kampagnen, Auflagen, Reichweiten, Sprachen, das vereinbarte Gebiet und die festgelegte Laufzeit.

Rechte und Nutzungsarten, die nicht eindeutig genannt sind, bleiben vorbehalten. Verbundene Unternehmen, Mutter-, Tochter- oder Schwesterunternehmen, Agenturen, Vertriebspartner und Endkunden sind nicht automatisch mitlizenziert. Beauftragte technische Dienstleister dürfen die Datei nur im unbedingt erforderlichen Umfang verarbeiten, wenn sie vertraglich zur Vertraulichkeit, Zweckbindung und Löschung verpflichtet sind.

6. Lizenzpreise und Erweiterungen

Für Standardnutzungen gelten die unter „Standardpreise für Bildlizenzen“ veröffentlichten Entgelte in der bei Angebotsabgabe aktuellen Fassung. Maßgeblich bleibt der in der Lizenzbestätigung genannte Gesamtpreis. Nutzungen außerhalb eines Standardpakets werden nach Medien, Zweck, Gebiet, Laufzeit, Auflage, Reichweite, Werbevolumen, Bearbeitungsumfang, Exklusivität und wirtschaftlicher Bedeutung kalkuliert.

Die Zahlung einer Rechnung oder eines geltend gemachten Anspruchs erweitert den Lizenzumfang nicht, sofern keine gesonderte Lizenzerweiterung bestätigt wird.

7. Bearbeitungen

Technisch notwendige Anpassungen wie Größenänderung, Komprimierung, Formatumwandlung oder ein layoutbedingter Zuschnitt sind nur erlaubt, soweit Bildaussage, Produktdarstellung, Herkunft, Kennzeichnungen und Rechteinformationen nicht verfälscht werden. Retusche, Freistellung, Farbänderung, Spiegelung, Composing, Hinzufügen oder Entfernen von Bildelementen, Animation sowie der Einsatz als Eingabe oder Ausgangsmaterial für generative Systeme bedürfen einer ausdrücklichen Freigabe.

8. Unzulässige Nutzungen

Ohne ausdrückliche erweiterte Lizenz ist insbesondere nicht erlaubt:

  • Weitergabe oder Unterlizenzierung

    Vermietung, Verpfändung oder Übertragung an Dritte sind nicht umfasst.

  • Weiterverkauf als Bildprodukt

    Kein Vertrieb als Stockmedium, Template, Clipart, Download, NFT oder Datenbankbestandteil.

  • Nutzung als Kennzeichen

    Keine Verwendung als Logo, Marke, Designanmeldung oder ausschließliches Kennzeichen.

  • Handelswaren und Verpackungen

    Merchandising, Verpackungen und Print-on-Demand benötigen eine ausdrückliche Erweiterung.

  • KI, Datensätze und Text/Data Mining

    Training, Gesichtserkennung, biometrische Kategorisierung, Referenzsammlungen und synthetische Medienerzeugung sind ausgeschlossen.

  • Rechtswidrige oder rufschädigende Nutzung

    Irreführende, diskriminierende, diffamierende, pornografische, politische oder rufschädigende Verwendungen sind nicht gestattet.

  • Unzulässige Empfehlung oder Partnerschaft

    Eine Freigabe durch Gudwak GmbH, stickerei.com, abgebildete Personen oder erkennbare Marken darf nicht ohne Zustimmung behauptet werden.

  • Entfernung von Rechteinformationen

    Copyright-, Lizenz-, Herkunfts-, KI- und Schutzinformationen dürfen nicht entfernt, verdeckt oder verfälscht werden.

9. Rechte Dritter und abgebildete Inhalte

Eine Bildlizenz betrifft nur die Rechte, die in der Lizenzbestätigung ausdrücklich genannt sind. Sie umfasst nicht automatisch Rechte an abgebildeten Marken, Logos, Designs, Kunstwerken, Gebäuden, Personen, Kundendaten oder sonstigen geschützten Elementen. Kundenlogos und individuelle Stickmotive bleiben den jeweiligen Rechteinhabern zugeordnet.

Model Releases, Freigaben für abgebildete Sachen oder Orte, Markenfreigaben und sonstige Einwilligungen gelten nur dann als Bestandteil der Lizenz, wenn sie ausdrücklich bestätigt werden. Die Lizenznehmerin oder der Lizenznehmer muss den vollständigen Nutzungskontext vor Vertragsabschluss offenlegen und zusätzlich erforderliche Freigaben einholen.

10. Bildnachweis, Herstellerbezeichnung und Metadaten

Der in der Lizenzbestätigung oder in den Bildmetadaten genannte Bildnachweis ist vollständig, lesbar und eindeutig zuordenbar anzubringen. Fehlt eine abweichende Vorgabe, ist „© Gudwak GmbH / stickerei.com“ zu verwenden. Eine Nutzung ohne sichtbaren Nachweis ist nur mit der ausdrücklich bestätigten und vergüteten Erweiterung „ohne Bildnachweis“ erlaubt.

Eingebettete IPTC/XMP-Rechteinformationen, Digital Source Type, Content Credentials, Bild-IDs und sonstige Herkunftsnachweise sind in allen technisch geeigneten Ausgabedateien zu erhalten. Gesetzliche Kennzeichnungspflichten bleiben unabhängig vom Lizenzumfang bestehen.

11. Laufzeitende, Löschung und Nachweis

Nach Ablauf oder Beendigung der Lizenz sind neue Veröffentlichungen, Vervielfältigungen, Verbreitungen und öffentliche Bereitstellungen einzustellen. Nicht mehr lizenzierte digitale Dateien sind spätestens innerhalb von sieben Kalendertagen aus kontrollierten Onlinekanälen, Content-Management-Systemen und Werbekonten zu entfernen. Gesetzlich erforderliche Archivkopien dürfen gesperrt und nicht öffentlich zugänglich aufbewahrt werden.

Auf begründete Anfrage ist die Beendigung der Nutzung durch geeignete Nachweise zu bestätigen. Bereits rechtmäßig verbreitete körperliche Exemplare dürfen nur weiterverwendet werden, soweit die Lizenzbestätigung dies zulässt oder zwingendes Recht entgegensteht.

12. Vertragsstrafe ausschließlich im B2B-Bereich

Nur für Unternehmer: Verletzt eine unternehmerische Lizenznehmerin oder ein unternehmerischer Lizenznehmer schuldhaft eine wesentliche Pflicht zum Lizenzumfang, zur Laufzeit, zur Weitergabe, Bearbeitung, Kennzeichnung oder Quellenangabe, fällt je betroffenem Bild und selbstständig zu beurteilender Verletzung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % des für die konkrete Nutzung vereinbarten Netto-Lizenzentgelts, mindestens 750,00 € und höchstens 10.000,00 € an. Das gesetzliche richterliche Mäßigungsrecht bleibt unberührt.

Die Vertragsstrafe wird auf Schadenersatz für denselben Vermögensnachteil angerechnet. Ein nachweislich höherer Schaden sowie gesetzliche Ansprüche auf Unterlassung, Beseitigung, Auskunft, Rechnungslegung und Kostenersatz können im gesetzlich zulässigen Umfang zusätzlich geltend gemacht werden. Diese Vertragsstrafe gilt weder gegenüber Verbrauchern noch gegenüber Personen, die keinen Lizenzvertrag mit uns abgeschlossen haben.

13. Unbefugte Nutzung ohne Lizenzvertrag

Eine unbefugte Nutzung begründet keinen Lizenzvertrag. Nach österreichischem Recht können – abhängig von Rechtsposition und Einzelfall – insbesondere Unterlassung und Beseitigung, Urteilsveröffentlichung, Auskunft und Rechnungslegung sowie ein angemessenes Entgelt verlangt werden. Bei schuldhafter Rechtsverletzung kann nach § 87 Abs. 3 UrhG statt eines nachgewiesenen höheren Vermögensschadens insgesamt das Doppelte des nach § 86 UrhG gebührenden Entgelts begehrt werden. Das einfache Entgelt und dieses Duplum werden für denselben Schaden nicht dreifach zusammengerechnet.

Die Höhe des angemessenen Entgelts richtet sich nach dem marktgerechten, im Geschäftsverkehr für vergleichbare Vorablizenzen üblichen Entgelt. Nutzungsart, Dauer, Gebiet, Auflage, Reichweite, Werbeumfang, Bearbeitung, fehlender Bildnachweis und wirtschaftliche Bedeutung können für die Bewertung relevant sein. Die veröffentlichten Standardpreise sind ein Beweismittel, ersetzen aber weder die gesetzliche Einzelfallprüfung noch eine gerichtliche Bemessung.

14. Sperre und außerordentliche Beendigung

Bei einer wesentlichen Vertragsverletzung können wir nach erfolgloser angemessener Nachfrist oder bei Unzumutbarkeit einer Nachfrist die Lizenz aus wichtigem Grund beenden und die weitere Nutzung untersagen. Bei Gefahr weiterer Verbreitung oder Entfernung von Schutzinformationen kann die Nutzung bis zur Klärung vorläufig untersagt werden. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

15. Gewährleistung und Haftung

Wir sichern zu, zur Einräumung der in der individuellen Lizenzbestätigung ausdrücklich genannten Rechte befugt zu sein. Eine Zusicherung für nicht bestätigte Nutzungsarten, Exklusivität, wirtschaftlichen Erfolg, dauerhafte Verfügbarkeit oder nicht offengelegte Drittanbieterrechte wird nicht abgegeben.

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungs- und Haftungsbestimmungen sowie ergänzend die wirksam vereinbarten Haftungsregelungen unserer AGB. Zwingende Ansprüche, insbesondere bei Personenschäden, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und nach dem Verbrauchergewährleistungsrecht, bleiben unberührt.

16. Digitale Inhalte und Rücktrittsrecht für Verbraucher

Für Verbraucher gelten die zwingenden gesetzlichen Informations-, Gewährleistungs- und Rücktrittsrechte. Soll eine kostenpflichtige digitale Bilddatei bereits vor Ablauf der Rücktrittsfrist bereitgestellt werden, beginnt die Bereitstellung nur nach ausdrücklicher Zustimmung zum vorzeitigen Beginn, ausdrücklicher Bestätigung der Kenntnisnahme über den Verlust des Rücktrittsrechts mit Beginn der Vertragserfüllung und Übermittlung der gesetzlich erforderlichen Vertragsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger.

Die dafür erforderlichen Erklärungen werden im Bestellprozess aktiv und getrennt eingeholt; vorangekreuzte Felder genügen nicht. Soweit für den konkreten Webshop eine gesetzliche Online-Rücktrittsfunktion vorgeschrieben ist, wird diese während der maßgeblichen Rücktrittsfrist bereitgestellt.

17. Rechtswahl, Gerichtsstand und grenzüberschreitende Verletzungen

Für den Lizenzvertrag gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen werden. Für Unternehmer ist – soweit gesetzlich zulässig – das sachlich zuständige Gericht am Sitz der Gudwak GmbH vereinbart; zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.

Diese vertragliche Rechtswahl bestimmt nicht automatisch das auf außervertragliche Schutzrechtsverletzungen anwendbare Recht. Solche Ansprüche können insbesondere nach dem Recht jenes Staates zu beurteilen sein, für dessen Gebiet Schutz beansprucht wird.

18. Gesetzlich erlaubte Nutzungen

Zwingende gesetzliche Schranken des Urheberrechts und sonstige nicht abdingbare Nutzungsbefugnisse bleiben unberührt. Dazu können unter ihren jeweiligen Voraussetzungen insbesondere Zitat, Berichterstattung, gesetzlich erlaubtes Text und Data Mining sowie zulässige Verlinkung oder Framing gehören. Eine Quellenangabe oder Interessenabwägung kann erforderlich sein. Wer sich auf eine Ausnahme beruft, muss deren konkrete Voraussetzungen erfüllen.

19. Teilunwirksamkeit und maßgebliche Fassung

Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt; an ihre Stelle tritt die gesetzliche Regelung. Für bereits abgeschlossene Lizenzen bleibt die bei Vertragsschluss wirksam einbezogene und übermittelte Fassung maßgeblich. Änderungen dieser Seite wirken nicht rückwirkend.

Fassung: BL-AT-2026-07-27-v2.1 · Stand: 27. Juli 2026.

Häufige Fragen zu Bildrechten und Bildlizenzen

Darf ich ein Bild aus Google Bilder herunterladen und verwenden?

Nein. Google Bilder ist eine Suchfunktion und überträgt keine Nutzungsrechte. Du benötigst eine passende Lizenz oder eine andere gesetzliche Nutzungserlaubnis vom jeweiligen Rechteinhaber.

Wie kaufe ich eine Bildlizenz von stickerei.com?

Sende uns die Bild-URL oder Bild-ID und beschreibe den geplanten Einsatz. Nach der Rechteprüfung erhältst du ein Angebot mit Lizenzumfang, Preis, Bildnachweis und Dateiformat. Die Nutzung beginnt erst nach Vertragsbestätigung und vollständiger Zahlung.

Erhalte ich mit der Lizenz das Eigentum oder Urheberrecht am Bild?

Nein. Du erhältst ausschließlich die vereinbarten Nutzungsrechte. Eigentum, Urheberrechte und sonstige nicht ausdrücklich eingeräumte Rechte verbleiben bei den jeweiligen Rechteinhabern.

Darf ich das lizenzierte Bild für Social Media und Werbung verwenden?

Nur wenn die bestätigte Lizenz die konkreten Social-Media-Konten, Werbeformen, Regionen und Laufzeiten umfasst. Organische Beiträge und bezahlte Anzeigen können unterschiedliche Lizenzumfänge erfordern.

Muss ich stickerei.com als Bildquelle nennen?

Ja, sofern die Lizenzbestätigung keine andere Regelung enthält. Standardmäßig ist „© Gudwak GmbH / stickerei.com“ gut lesbar und eindeutig zuordenbar anzubringen.

Darf ich ein Bild zuschneiden oder bearbeiten?

Technisch notwendige Anpassungen können im bestätigten Umfang erlaubt sein. Inhaltliche Retuschen, Composings, Farbänderungen, Freistellungen oder generative Bearbeitungen benötigen eine ausdrückliche Freigabe, wenn sie nicht bereits von der Lizenz erfasst sind.

Sind Kundenlogos und Stickmotive im Bild mitlizenziert?

Nein, nicht automatisch. Rechte an Kundenlogos, Marken, Designs und individuellen Motiven verbleiben bei den jeweiligen Rechteinhabern. Eine Mitlizenzierung gilt nur bei ausdrücklicher Bestätigung.

Kann ich auch KI-generierte Bilder lizenzieren?

Ja, sofern das konkrete Bild von uns als lizenzierbar angeboten wird. Die Lizenz beschreibt die wirksam einräumbaren Nutzungsbefugnisse und geschützten Bestandteile. Rein maschinell erzeugte Elemente können ohne eigenen Urheberrechtsschutz sein; Exklusivität wird deshalb nur nach Einzelfallprüfung ausdrücklich zugesichert.

Kann ich eine exklusive Bildlizenz erhalten?

Eine Exklusivlizenz ist nach individueller Prüfung möglich. Branche, Gebiet, Medien, Laufzeit, bestehende Nutzungen und der genaue Exklusivitätsumfang müssen ausdrücklich in der Lizenzbestätigung festgelegt werden.

Was passiert bei einer Nutzung ohne gültige Lizenz?

Wir können die Nutzung beweissicher dokumentieren und die gesetzlichen Ansprüche geltend machen. Dazu können insbesondere Unterlassung, Beseitigung, Auskunft, Rechnungslegung, angemessenes Entgelt, Schadenersatz und erforderliche Rechtsverfolgungskosten gehören. Nach österreichischem Recht kann bei schuldhafter Verletzung unter den Voraussetzungen des § 87 Abs. 3 UrhG insgesamt das Doppelte des angemessenen Entgelts verlangt werden, sofern kein höherer Schaden nachgewiesen wird.

Gelten die veröffentlichten Preise automatisch bei jedem Bilderdiebstahl?

Nein. Die Preise dokumentieren unsere regulären Entgelte für vergleichbare Vorablizenzen. Das rechtlich angemessene Entgelt wird nach Marktüblichkeit und konkreter Nutzung beurteilt. Der Oberste Gerichtshof verlangt eine Einzelfallprüfung und akzeptiert überhöhte oder sachlich nicht passende Verbandstarife nicht pauschal.

Entsteht durch eine unbefugte Nutzung automatisch eine nachträgliche Lizenz?

Nein. Eine Rechtsverletzung führt nicht zu einem Lizenzvertrag. Eine zukünftige oder rückwirkende Gestattung entsteht nur durch eine ausdrückliche Lizenzbestätigung; gesetzliche Ansprüche für die bereits erfolgte Nutzung bleiben davon getrennt.

Ist eine Verlinkung oder Einbettung immer lizenzpflichtig?

Nicht zwingend. Ein Link auf frei zugängliche Inhalte oder technisch unverändertes Framing kann nach der unionsrechtlichen Rechtsprechung zulässig sein. Anders kann es bei erneutem Upload, Umgehung von Schutzmaßnahmen, Zugang für ein neues Publikum oder sonstiger eigener öffentlicher Wiedergabe sein. Maßgeblich ist die konkrete technische und rechtliche Gestaltung.

Rechtliche Grundlagen der Bildlizenzierung

Österreichisches Urheberrecht, OGH-Judikatur und EU-Recht

Die Lizenzbedingungen orientieren sich insbesondere am österreichischen Urheberrechtsgesetz. Für Fotografien sind unter anderem der Lichtbildschutz nach § 74 UrhG sowie die Ansprüche auf angemessenes Entgelt nach § 86 UrhG und Schadenersatz nach § 87 UrhG relevant.

Der Oberste Gerichtshof hat in 4 Ob 58/24v klargestellt, dass für das angemessene Entgelt das marktgerechte, für vergleichbare Vorablizenzen übliche Entgelt maßgeblich ist. Der Verletzer soll weder besser noch schlechter stehen als ein vertraglicher Lizenznehmer. Deshalb werden Nutzung, Preisfassung, Bild-ID und Rechtekette bei jeder Lizenz nachvollziehbar dokumentiert.

Für KI-Inhalte gelten ab 2. August 2026 zusätzlich die einschlägigen Transparenzpflichten der Verordnung (EU) 2024/1689. Die technische Bildlizenz-Kennzeichnung folgt den jeweils aktuellen Empfehlungen für Google-Bildlizenz-Metadaten sowie den IPTC/XMP-Standards.

Das Wichtigste zu deiner Bildlizenz

Du erhältst ein eindeutig dokumentiertes Nutzungsrecht für eine konkrete Bild-ID. Medien, Zweck, Gebiet, Laufzeit, Bearbeitungen, Bildnachweis und Preis werden vor der Nutzung festgelegt. Nicht ausdrücklich eingeräumte Rechte bleiben bei den jeweiligen Rechteinhabern.

Gewünschtes Bild rechtmäßig lizenzieren

Teile uns mit, welches Bild du einsetzen möchtest und wofür du es benötigst. Nach der Rechteprüfung erhältst du ein konkretes Angebot und eine klare Lizenzbestätigung statt unbestimmter Pauschalrechte.

Bildlizenz jetzt anfragen

Weitere Unternehmens- und Kontaktdaten findest du im Impressum von stickerei.com.